Das Altersvorsorgedepot

Private staatlich geförderte Altersvorsorge – Das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist Teil der dritten Säule des Drei-Säulen-Modells der Altersvorsorge und unter der privaten Vorsorge anzusiedeln. Nachdem das Bundeskabinett die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet hatte, beschloss der Deutsche Bundestag sie am 27. März 2026 mit einigen Änderungen – der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. An die Stelle der Riester-Rente treten nun neue, flexiblere, renditestärkere und kostengünstigere Produkte. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch garantiefreie Altersvorsorgedepots möglich. An der bewährten Fördersystematik ändert sich nichts. Die Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei gestellt, die Leistungen werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.

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Geschichte der Kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge und damit auch das Altersvorsorgedepot sind alternativlose Vorsorgevehikel, die maximale Rendite zu angemessenem Risiko liefern und haben in Deutschland eine lange Geschichte. Der demografische Wandel, also eine alternde Gesellschaft mit sinkenden Geburtenraten und steigender Lebenserwartung, bringt das Generationenmodell und damit die Umlagefinanzierte staatliche Rente  zunehmend unter Druck, da immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Als Reaktion darauf wurde im Jahr 2001 mit der sogenannten Riester-Reform die staatlich geförderte private Altersvorsorge als kapitalgedeckte dritte Säule eingeführt, bei der Sparer eigenes Kapital am Markt anlegen und so unabhängiger vom demografischen Problem werden. Da die Riester-Rente jedoch wegen komplizierter Förderregeln, hoher Kosten und geringer Renditen an Attraktivität verlor und die Zahl der Verträge seit Jahren rückläufig war, reformierte der Gesetzgeber das System grundlegend. Mit der Reform 2026 wird unter anderem das neue Altersvorsorgedepot eingeführt, ein renditeorientiertes Produkt ohne Beitragsgarantie, das eine chancenreichere Kapitalanlage etwa in Fonds ermöglicht und damit die Schwächen der bisherigen Riester-Produkte überwinden soll.

Zwischenfazit

„Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte From der Altersvorsorge, die es ermöglicht direkt in Kapitalmarktprodukte zu investieren und damit langfristig von der wachsenden Weltwirtschaft zu profitieren.“

Dr. Marc Breidenbach

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Wie funktioniert eigentlich das Altersvorsorgedepot?

Die Berechnung der Zulage wird künftig beitragsproportional und damit wesentlich einfacher erfolgen. Das heißt:

  • Sie erhalten bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro für jeden gesparten Euro vom Staat 50 Cent als Grundzulage dazu. Für weitere 1.440 Euro, die Sie jährlich sparen (d. h. von 361 bis 1.800 Euro), erhalten Sie 25 Cent pro gesparten Euro.
  • Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro; der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht.
  • Damit erhöht sich die Grundzulage auf 540 Euro. Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht

Je nach Steuersatz und damit Günstigerprüfung kann zur Staatlichen Zulage auch noch ein Steuervorteil dem Sparer zugute kommen. Die genaue Berechnung der Zulage und Steuervorteil erklären wir im Folgenden abhängig von beispielhaften Steuersätzten.

„Wir sorgen dafür, dass sich kleine Sparbeträge mehr lohnen. Wir werden ein Altersvorsorgedepot als einfaches Standardprodukt schaffen, mit klar gedeckelten Kosten. Jeder und jede kann flexibel wählen, was dann am besten zu einem passt.“

Lars Klingbeil, SPD

Deutscher Bundestag, Berlin (26.02.2026)

So funktioniert die Förderung des Altersvorsorgedepot

Die Förderlogik des Altersvorsorgedepots beruht zum einen auf der Grundzulage und zum anderen auf dem Steuervorteil. Darüber hinaus kommen ein Kinderzuschlag und ein Berufseinsteigerbonus hinzu. Abgesehen von diesen beiden Zuschlägen erfolgt die Berechnung beim maximalen Förderbetrag von 1.800 Euro beispielhaft wie folgt: Zur jährlichen Sparrate kommen 540 Euro Grundzulage vom Staat hinzu, womit die geförderte Sparrate bei 2.340 Euro liegt. Bei einem Steuersatz von 30 % würde man nach der Günstigerprüfung (2.340 × 0,3 = 702 Euro − 540 Euro = 162 Euro) vom Finanzamt eine Steuererstattung von 162 Euro erhalten. Damit beläuft sich die gesamte Förderung aus Grundzulage (540 Euro) und Steuererstattung (162 Euro) auf 702 Euro.

Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung durchgeführt. Dabei prüft das Finanzamt, ob der Abzug der gesamten geförderten Sparrate (Eigenbeitrag + Grundzulage + ggf. Kinderzulage + ggf. Berufseinsteigerbonus) als Sonderausgabe zu einer höheren Steuerersparnis führt als die bereits erhaltenen Zulagen allein.

Konkret bedeutet das: Die bereits ausgezahlten Zulagen werden zunächst auf die rechnerische Steuerersparnis angerechnet. Nur wenn die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug die erhaltenen Zulagen übersteigt, erstattet das Finanzamt die Differenz. Die Zulagen selbst werden in jedem Fall behalten, die Günstigerprüfung kann also nie zu einer schlechteren Förderung führen.

Der Berufseinsteigerbonus ist ein einmaliger staatlicher Zuschuss von 200 Euro, der jungen Menschen einen zusätzlichen Anreiz bietet, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen. Er wird automatisch gewährt, wenn ein Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Bonus wird dem Altersvorsorgevertrag einmalig im ersten Beitragsjahr gutgeschrieben und erhöht damit die reguläre Grundzulage, die nun bei max Förderbetrag von 1800 Euro bei 762 Euro (540+200) liegt.

Durch die Erhöhung der Grundzulage würde sich die Steuererstattung bei einem Steuersatz von 30% auf 22 Euro senken.

1.800 Euro max. jährliche förderbarer Eigenbeitrag
+ 540 Euro Grundzulage
+ 200 Euro Berufseinsteigerbonus
= 2540 Euro x Steuersatz von 30%
= 762 Euro – 740 Euro (Grundzulage+Bonus)
= 22 Euro

Die gesamte Förderung beläuft sich damit im ersten Jahr einmalig auf 762 Euro (740 Euro Zulagen + 22 Euro Steuererstattung) und beträgt ab dem Folgejahr – nach Wegfall des Berufseinsteigerbonus – regulär 702 Euro.

Die Kinderzulage ist ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur privaten Altersvorsorge, den ein Elternteil pro Kind erhält, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Sie ist beitragsproportional ausgestaltet. Für jeden selbst gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro wird 1 Euro Kinderzulage gewährt, sodass die maximale Kinderzulage 300 Euro pro Kind und Jahr beträgt. Dieser Höchstbetrag wird damit bereits bei einem vergleichsweise geringen monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro erreicht. Die Kinderzulage fließt direkt in den Altersvorsorgevertrag und erhöht zusammen mit der Grundzulage den steuerlich geförderten Gesamtbetrag. Bei max. förderbarem Eigenbetrag von 1.800 Euro und einem Kind bei dem auch der max förderbare Betrag von 300 Euro gespart wird, beläuft sich die staatliche Zulage nun auf 540 Euro + 300 Euro. Bei einem Steuersatz von 37% sähe die Rechnung wie folgt aus.

1800 Euro Eigenbeitrag
+ 540 Euro Grundzulage
+ 300 Euro Grundzulage für ein Kind
= 2640 Euro x Steuersatz von 37 % (Günstigerprüfung)
= 976,8 Euro
– Grundzulage insgesamt von 840 Euro (540+300)
= 136,8 Steuererstattung

Bei max. förderbarem Eigenbeitrag sowie Kinderzuschlag für ein Kind liegt die Grundzulage bei 840 Euro und damit die jährliche Sparrate bei 2640 (Eigenbeitrag von 1800 Euro + Grundzulage 540 Euro + Kinderzuschlag 300 Euro). Nach Günstigerprüfung ergibt sich noch eine Steuererstattung von 136,8 Euro, womit die staatliche Förderung (Zulage + Steuervorteil) insgesamt bei 976,8 Euro liegt.

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen aus den Altersvorsorgeverträgen – wie bisher – der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz gemäß § 22 Nr. 5 EStG. Dieser ist im Rentenalter in den meisten Fällen geringer als während des Berufslebens.

Wertsteigerungen und Erträge innerhalb der Altersvorsorgeverträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Es fallen in diesem Zeitraum demnach keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an. Die Besteuerung der Vertragsleistungen erfolgt stattdessen nachgelagert, das heißt erst zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Zulage und Steuerersparnis individuell für jeden:

Die staatliche Förderung der neuen Basisrente setzt sich aus Grundzulage, Kinderzulage und einem optionalen Berufseinsteigerbonus zusammen – abhängig von Ihrer jährlichen Sparrate und Ihrem Steuersatz. Mit diesem Rechner können Sie Ihre individuelle Förderung berechnen und sehen, ob die Günstigerprüfung eine zusätzliche Steuerrückerstattung ergibt. Geben Sie einfach Ihre persönlichen Angaben ein und der Rechner zeigt Ihnen sofort Ihre gesamte jährliche Förderung.

Angaben
1.800 €
Max. förderbarer Eigenbeitrag: 1.800 € | Max. Sparrate: 6.840 €

Ergebnis

Fazit

„Das Altersvorsorgedepot vereint das Beste aus zwei Welten: staatliche Förderung von bis zu 540 Euro Zulage jährlich kombiniert mit renditestarker, kapitalgedeckter Anlage in Fonds und ETFs. Wer kalkuliertes Marktrisiko eingeht, erhält damit erstmals ein einfaches, gefördertes Instrument, das demografieunabhängig echte Renditechancen bietet.“

Dr. Marc Breidenbach

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