
Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf einem bewährten Konzept, das als Drei-Säulen-Modell bezeichnet wird. Es soll sicherstellen, dass Menschen im Alter ihren Lebensunterhalt aus mehreren, voneinander unabhängigen Einkommensquellen bestreiten können und so nicht allein auf eine einzige Quelle angewiesen sind. Jede Säule erfüllt dabei eine eigene Funktion und richtet sich an unterschiedliche Personengruppen und Bedürfnisse.
Die erste und tragende Säule bildet die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Sie ist für die große Mehrheit der Erwerbstätigen verpflichtend und stellt die Grundabsicherung im Alter dar. Finanziert wird sie über das Umlageverfahren, bei dem die aktuell Erwerbstätigen die Renten der heutigen Rentnergeneration finanzieren, dem sogenannten Generationenvertrag folgend. Ergänzt wird die GRV durch weitere Pflichtversorgungssysteme, etwa die berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte, Anwälte oder Architekten sowie die Beamtenversorgung. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Finanzierungsprobleme reicht die erste Säule allein jedoch zunehmend nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter vollständig zu sichern.
Die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge (bAV), bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für das Alter vorsorgen. Dies geschieht über verschiedene Wege, wie Pensionskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, das heißt, er kann einen Teil seines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, sofern sie durch die Beiträge Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Die betriebliche Altersvorsorge stellt damit eine wichtige Brücke zwischen der staatlichen Pflichtversicherung und der individuellen privaten Vorsorge dar.
Die dritte Säule steht für die eigenverantwortliche, private Altersvorsorge, die jeder Einzelne individuell und flexibel gestalten kann. Lange prägte vor allem der staatlich geförderte Riester-Vertrag diesen Bereich, ergänzt durch den Rürup-Vertrag für Selbstständige sowie weitere Produkte wie private Rentenversicherungen, Investmentfonds oder Immobilien. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Riester-Rente für Neuabschlüsse ab 2027 durch das sogenannte Altersvorsorgedepot (AV-Depot) abgelöst, ein flexibleres, kapitalmarktorientiertes Modell, bei dem das Kapital vollständig in Aktien, ETFs und Fonds investiert werden kann. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz; ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist jedoch möglich. Anders als die ersten beiden Säulen bleibt die private Vorsorge vollständig freiwillig und hängt stark von den individuellen finanziellen Möglichkeiten und der persönlichen Risikobereitschaft ab.
Die folgende Abbildung zeigt die Drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. ©Breidenbach von Schlieffen & Co.


„Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge dient als perfekte Veranschaulichung der Struktur, des Charakters und Aufbaus der Altersvorsorge in Deutschland.“
Dr. Marc Breidenbach
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