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Verständlich erklärt: Alternative Investmentfonds (AIF)

Funktionsweise eines Alternativen Investmentfonds (AIF)

Unter Alternativen Investmentfonds (AIF) versteht man Investmentfonds, deren Investment- oder Sondervermögen in der Regel nicht aus den sogenannten klassischen Effekten besteht. Solche klassischen Effekte sind Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen. In gewissermaßen ist der Alternative Investmentfonds (AIF) das Pendant zur OGAW, welche nach der OGAW-Richtlinie handelt und daher nur in die genannten klassischen Anlagefelder investiert. Im Gegensatz dazu gewährt ein Alternativer Investmentfonds (AIF) den Anlegenden die Möglichkeit zur Beteiligung an Großprojekten. Typische Beispiele sind Hedgefonds, Private Equity- und Immobilienfonds. Aber auch als Spezialfonds werden Alternativen Investmentfonds (AIF) gelegentlich eingesetzt.

Die einzelnen Anteile von Alternativen Investmentfonds (AIF) sind typischerweise unternehmerische Beteiligungen an Sachwerten. Im Gegensatz zu vielen anderen klassischen Anlageprodukten sind Alternative Investmentfonds (AIF) nicht börsengehandelt. Dementsprechend mangelt es an einer festen Verzinsung. Beteiligt sind die Anlegenden vielmehr am erwirtschafteten Ergebnis der Fonds, ausgezahlt anteilig nach Höhe der jeweiligen Beteiligung.

Eine Vielzahl von Alternative Investmentfonds (AIF) verzichtet auf eine Fremdfinanzierung und sind als reine Eigenkapitalbeteiligungen konzipiert. Nachdem das geplante Volumen durch Eigenkapitalbeteiligungen erreicht wurde, ist die weitere Beteiligung am Alternativen Investmentfonds (AIF), über das erreichte Volumen hinaus, ausgeschlossen. Anlegende sind für die im Emissionsprospekt vorgesehene Laufzeit an die jeweilige Beteiligung gebunden.

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Regulierung von Alternativen Investmentfonds (AIF)

Alternative Investmentfonds (AIF) bieten bisweilen höhere Renditemöglichkeiten, was zum Teil auf die Illiquiditätsprämie zurückzuführen ist. Die 2013 eingeführten gesetzlichen Regulationen sowie die Kontrollen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gewährleisten nunmehr einen höheren Anlegerschutz und einen Zugewinn an Transparenz, als es vorher der Fall war.

Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF)

Hinter jedem Alternativen Investmentfonds (AIF) steht eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), welche diesen Fonds anbietet. Die jeweilige KVG ist für die Verwaltung des Vermögens zuständig und entscheidet darüber, wie das eingesammelte Anlegendenkapital investiert wird. Ferner ist die KVG für das Risikomanagement verantwortlich. Diese muss von der BaFin eine Zulassung erhalten haben. Der BaFin obliegt es auch, den Emissionsprospekt der KVG vor dem Vertriebsstart zu prüfen und freizugeben. Ein Emissionsprospekt ist eine Prognoserechnung für die Laufzeit inklusive der Chancen und Risiken der Beteiligung, die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen, die Mindestzeichnungssumme (Mindestbeteiligungsumme) sowie Angaben zum konkreten Investitionsobjekt und dessen Standort sowie zur geplanten Investitionsquote verstanden. Die Beteiligung darf Investierenden ohne eine solche Genehmigung der BaFin nicht angeboten werden.

Anlagehorizont bei Alternativen Investmentfonds (AIF)

Intentioniert sind die Alternative Investmentfonds (AIF) für Anlegende, die über einen langen Anlagehorizont verfügen. Die Laufzeiten variieren und können je nach Marktsegment und Produktkonzeption zwischen ca. vier Jahren und rund 30 Jahren betragen.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Teaser image by John Cameron on Unsplash

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