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Verständlich erklärt: Wesentliche Anlegerinformationen

Bei den wesentlichen Anlegerinformationen handelt es sich um ein Dokument, das in Aufmachung und Gliederung einem Fact-Sheet ähnelt. Dieses Dokument enthält die wichtigsten – wesentlichen – Informationen über einen Fonds für die Anleger. Ziel ist es, die Anleger über die Natur und die Hauptrisiken des jeweiligen Fonds in Kenntnis zu setzen, sodass diese eine fundierte Anlegerentscheiden treffen können. Erstellt werden sollen die wesentlichen Anlegerinformationen vom Emittenten. Dabei sind sowohl Umfang als auch Inhalt der wesentlichen Anlegerinformationen gesetzlich geregelt. Im deutschen Rechtsraum gilt für die wesentlichen Anlegerinformationen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Häufig wird für die wesentlichen Anlegerinformationen das englische Kürzel KIID verwendet, welches für Key Investor Information Document steht, gemeint ist dabei das gleiche Dokument.

Um den Anleger in die Lage versetzen, Art und Risiken des angebotenen Anlageproduktes zu verstehen und auf dieser Grundlage eine qualifizierte Anlageentscheidung zu treffen, muss das Dokument gemäß § 166 Abs. 2 KAGB gewisse Angaben enthalten. Die wesentlichen Anlegerinformationen sind zu diesem Zweck regelmäßig in fünf bis sieben Abschnitte unterteilt:

  1. Als eine der ersten wichtigen Angaben müssen Anlageziel und -politik benannt werden. Dies ermöglicht es dem potenziellen Anleger, sich mit dem Fonds vertraut zu machen, bevor er sich für eine Anlage entscheidet, und sicherzustellen, dass die Ziele des Fonds seinen persönlichen Anlagebedürfnissen entsprechen.
  2. Im Folgenden bedarf es in den wesentlichen Anlegerinformationen Angaben zum Risiko- und Renditeprofil des Fonds. Der Anleger soll sich einen Überblick über die wesentlichen Risiken verschaffen können, denen er durch eine Investition in einen bestimmten Fonds ausgesetzt werden könnte. Um das Risiko eines Fonds als Anleger konkreter einschätzen zu können, sollten die wesentlichen Anlegerinformationen überdies eine Risikoeinstufung des Fonds anhand des Synthetischen Risiko- und Rendite- Indikators (SRRI) enthalten. Der SRRI zeigt dabei die historische Volatilität der Fondsperformance an und stuft sie entsprechend ein, wobei die Werte von 1-7 reichen. Dabei indiziert ein Wert von 1 ein geringes, ein Wert von 7 hingegen ein hohes Risiko. Es gilt nachzuvollziehen, dass es sich bei dem SRRI nicht um einen statischen Indikator handelt, sondern dieser fortlaufend anhand der neuesten Daten für den Fonds berechnet wird.
  3. Einen weiteren in den wesentlichen Anlegerinformationen zu enthaltenden Aspekt stellen die Kosten und Gebühren des Fonds dar. Indes sind lediglich die maximalen Kosten anzugeben. Diese werden auf allgemeiner Ebene angegeben und sind nicht spezifisch für die mit dem jeweiligen Berater ausgehandelten Bedingungen.
  4. Ferner ist in den wesentlichen Anlegerinformationen die frühere Wertentwicklung des Fonds aufzuzeigen. Die Darstellung soll dabei mittels eines Balkendiagramms erfolgen und enthält regelmäßig die vergangen zehn Jahre. Diese Wertentwicklung wird am Ende eines jeden Kalenderjahres berechnet. Gegebenenfalls sind an dieser Stelle überdies Performance-Szenarien zu inkludieren.
  5. Auch gilt es in den wesentlichen Anlegerinformationen praktische Informationen aufzuführen. Darunter sind insbesondere einschlägige Informationen wie Kontaktangaben und Hinweise darauf, wo weitere Informationen zu finden sind zu verstehen.
  6. Überdies müssen die Identität des Investmentvermögens und der für das Investmentvermögen zuständigen Behörde in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sein.
  7. Schließlich bedarf es außerdem in den wesentlichen Anlegerinformationen einer Erklärung darüber, dass die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik auf einer Internetseite veröffentlicht sind, wie die Internetseite lautet und dass auf Anfrage kostenlos eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt wird. Die Erklärung umfasst auch, dass zu den auf der Internetseite einsehbaren Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik eine Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt, gehört.

Diese wesentlichen Merkmale muss der Anleger verstehen können, ohne dass hierfür zusätzliche Dokumente herangezogen werden müssen. Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen redlich und eindeutig sein und dürfen dementsprechend nicht irreführen. Sie müssen ferner mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts übereinstimmen. Sie sind kurz zu halten und in allgemein verständlicher Sprache abzufassen. Auch sind die wesentlichen Anlegerinformationen in einem einheitlichen Format zu erstellen, um Vergleiche zu ermöglichen. Denn die wesentlichen Anlegerinformationen ersetzen den zuvor verwendeten vereinfachten Verkaufsprospekt und sollen zu diesem Zwecke konziser sein und der effizienten Anlegerinformation dienen.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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