Das Key Investor Information Document (KIID), auch als Wesentliche Anlegerinformationen verstanden, bezeichnet ein von der OGAW IV Richtlinie vorgesehenes Dokument für Investmentfonds. Das Key Investor Information Document (KIID) ersetzt den Vereinfachten Verkaufsprospekt und strebt eine Homogenisierung der Informations- und Transparenzanforderungen an. Es kann selbständig und isoliert die Rechtsgrundlage, welche zum Kauf von Investmentfondsanteilen ermächtigt, bilden und ist diesbezüglich unabhängig vom Verkaufsprospekt.
Die unionsrechtliche „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ OGAW IV Richtlinie stellt bestimmte Anforderungen an die Fonds sowie ihre Verwaltungsgesellschaften. Diese trat im Jahre 2008 nach Vorlage eines Änderungsvorschlags seitens der EU Kommission in Kraft. Mit ihr auch das Erfordernis eines Key Investor Information Document (KIID).
Eine Kapitalanlagegesellschaft ist grundsätzlich zur Erstellung eines Key Investor Information Document (KIID) konkret für jeden ihrer Publikumsfonds verpflichtet. Werden Fonds von ihren Kapitalanlagegesellschaften über selbständige Vertriebspartner vertrieben, so sind diese verpflichtet ihnen die Key Investor Information Documents (KIIDs) auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Die Unionsmitgliedsstaaten verpflichten im Umkehrschluss ihre Vertriebspartner zur rechtzeitigen Zurverfügungstellung der KIIDs an die Anleger.
Die Seitenzahl eines Key Investor Information Document (KIID) ist, mit Ausnahme der strukturierten Fonds, auf zwei Seiten limitiert. Die Wesentlichen Anlegerinformationen bieten standardisierte, präzise zusammengefasste und mithin den Vergleich fördernde Informationen über die maßgeblichen Charakteristika der Fonds. In einem Key Investor Information Document (KIID) enthalten sind insbesondere die Identität des Fonds sowie eine Beschreibung seiner Ziele und der verfolgten Anlagepolitik. Dieser Abschnitt konkretisiert insbesondere die Anlagestrategien des Fonds und enthält häufig Angaben zur Ausschüttungspolitik.
Auch die Kosten und das fondsspezifische Risiko- und Ertragsprofil werden in einem richtlinienkonformen Key Investor Information Document (KIID) aufgeführt. Es gilt hierbei einen Risikoindikator in Form einer von 1-7 reichenden Skala zu inkludieren. Der Risikoindikator beruht indes auf der historischen Volatilität. Oftmals liefert ein Key Investor Information Document (KIID) darüber hinaus Informationen zu wesentlichen Risiken, welcher der Indikator nicht vollumfänglich und angemessen zu erfassen vermag. Dazu gehören vor allem das Kontrahenten- wie auch das Kredit- und Liquiditätsrisiko.
Weiterhin gilt es dort frühere Wertentwicklungen und praktische Informationen zu vermerken. Die Key Investor Information Documents (KIIDs) sind in der Sprache des Landes, in welchem der Fonds vertrieben wird, und in zugänglicher verständlicher Form zu halten.
Key Investor Information Documents bedürfen einer zumindest jährlichen Aktualisierung, wobei wesentliche und für den Fonds erhebliche Entwicklungen stets anzupassen und im Key Investor Information Document (KIID) indizieren sind. Erstellt werden müssen die Wesentlichen Anlegerinformationen vom jeweiligen Emittenten.
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