Eine Fondsvermögensverwaltung unterscheidet sich von einer klassischen Vermögensverwaltung dahingehend, dass ausschließlich in aktiv gemanagte Fonds investiert wird und nicht direkt in Aktien oder andere Anlageklassen bzw. Sachwerte. Abgesehen davon handelt es sich bei beiden Formen um eine Finanzdienstleistung.
Eine Kapitalanlage in Investmentfonds hat den Vorteil, dass Klumpenrisiken weitestgehend vermieden werden. Verluste einzelner Titel im Fond können durch Gewinne anderer ausgeglichen werden.
Ziel ist ein langfristiges Erhalten und Mehren des Kundenvermögens.
Die Fondsvermögensverwaltung schließt dazu einen Vermögensverwaltungsvertrag mit den Kund:innen ab. Dieser ermächtigt die Fondsvermögensverwaltung dazu, eigenverantwortlich Entscheidungen über die Anlagen zu treffen, um diese erfolgreich verwalten zu können. Die Vermögensinhaber:innen erhalten zudem monatlich eine Berichterstattung (Factsheet), welches sie über das Fondsvermögen, die Fondszusammensetzung sowie über vergangene Transaktionen in Kenntnis setzt.
Zu Beginn entscheiden sich die Vermögensinhaber:innen abhängig von ihren Anlagezielen für eine Anlagestrategie. Wichtige Kriterien hierfür sind unter anderem die Risikotragfähigkeit, der Anlagehorizont, sowie die bisherigen Anlageerfahrungen der Kund:innen.
Da der Begriff des Vermögensverwalters und des Fondsvermögensverwalters nicht geschützt ist, sollte bei der Auswahl darauf geachtet werden, dass diese eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen. Eine solche Erlaubnis stellt sicher, dass sie über genügend fachliche Kompetenz verfügen. Die BaFin ist außerdem für die fortlaufende Beaufsichtigung verantwortlich.
Ein weiteres Auswahlkriterium sind die laufenden Kosten. Diese sollten im Rahmen der marktüblichen Kosten für die Vermögensverwaltung liegen. Im besten Fall werden diese zugänglich und transparent zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus muss ein schriftlicher Vertrag, der unter anderem eine Handlungsvollmacht umfasst, über die Rahmenbedingungen geschlossen werden.
Vorteile der Fondsvermögensverwaltung ist das deutlich minimierte Risiko, die Anpassungsmöglichkeiten auf die individuellen Bedürfnisse der Vermögensinhaber:innen und die Flexibilität.
Vermögensverwaltern ist es im Gegensatz zu Anlagevermittlern nicht erlaubt Zuwendungen Dritter, also Provisionen der Fondsindustrie anzunehmen.
Ein vermeidbares Risiko bei Fondsvermögensverwaltungen sind eigene Vermögensanlageprodukte oder Finanzdienstleistungen. In diesem Fall bestehen eigene Umsatzinteressen der Fondsvermögensverwaltung, die Ursache für Interessenskollisionen sein können. Folglich sollte bei der Auswahl einer Fondsvermögensverwaltung ein besonderes Augenmerk auf deren Unabhängigkeit gelegt werden.
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