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Verständlich erklärt: Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag, auch „Agio“ oder „Load“ genannt, ist eine Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen zusätzlich zum Kauf einmalig anfällt.

Höhe

Die Höhe des Ausgabeaufschlags ist bei jedem Fonds unterschiedlich und wird deswegen durch die Kapitalanlagegesellschaft in den Verkaufsunterlagen, Anlagebedingungen sowie den Anlegerinformationen festgelegt und an die Käufer:innen kommuniziert. Der Ausgabeaufschlag lässt sich mithilfe des Rücknahmepreises einfach berechnen. Die Formel für die herkömmliche Nettomethode lautet:
Ausgabeaufschlag (in Prozent) = (Ausgabepreis x 100 / Rücknahmepreis) – 100.
In der Regel liegt dieser Prozentsatz bei maximal sieben Prozent.

Die Bruttomethode zur Berechnung des Ausgabeaufschlages wird deutlich weniger verwendet, dennoch gibt es einige wenige Fondsanbieter, die diese nutzen. Hierbei wird nicht die investierte Summe als Grundlage genutzt. Stattdessen wird von der Ausgabesumme der Aufschlag abgezogen. Die Formel für die Bruttomethode lautet wie folgt:
Ausgabepreis – Ausgabeaufschlag = tatsächlich investierte Summe.

Wieso gibt es den Ausgabeaufschlag?

Beim Handel mit Indexfonds fällt kein Ausgabeaufschlag an. Dieser wird nur auf gemanagte Fonds, die nicht an der Börse gehandelt werden erhoben. Durch den Aufschlag sollen unter anderem Verwaltungs- und Vertriebskosten abgedeckt werden. Größtenteils werden die Einnahmen aber in Form von Provisionen an Vertriebspartner, also Banken oder Finanzvermittler, weitergegeben. An dieser Stelle wird also erneut die Wichtigkeit unabhängiger Berater:innen deutlich. Vermögensverwaltern ist es im Gegensatz zu Anlagevermittlern oder Versicherungen nicht erlaubt die Ausgabeaufschläge zu vereinnahmen.

Bedeutung für den Anleger

Der Ausgabeaufschlag bedeutet für die Fondskäufer:innen natürlich erstmal einen negativen Einfluss auf die Rendite. Mit zunehmender Länge der Anlage wird der Einfluss jedoch immer geringer, vollumfänglich verschwinden wird dieser aber nie.

Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass es für die Vermögensinhaber:innen keinen Unterschied macht ETFs oder aktiv verwaltete Fonds zu kaufen, sofern dies über den Vermögensverwalter geschieht, denn dieser darf keinen Ausgabeaufschlag erheben und vereinnahmen.

Rabatte auf den Ausgabeaufschlag

Anleger:innen, die Investmentfonds über Direktbanken oder Discountbroker kaufen, können mit Rabatten auf den Ausgabeaufschlag rechnen und somit Geld sparen. Gleichzeitig verzichten die Anleger:innen aber auf professionelle und individuelle Beratung.

No-Load-Fonds

No-Load-Funds erheben keinen Ausgabeaufschlag und scheinen so auf den ersten Blick attraktiv. Oftmals sind die Verwaltungskosten, die jährlich vom Fondsvermögen abgezogen werden dafür deutlich höher. No-Load-Funds sind folglich also nur für Anleger:innen mit kurzem Anlagehorizont von Vorteil.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Teaser image by Annie Spratt

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