Als OGAW wird ein besonders geregelter offener Investmentfonds bezeichnet, der sich nach der OGAW-Richtline richtet. OGAW steht hierbei für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“, wobei UCITS die englische Bezeichnung ist, die für „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ steht.
Vorschriften für den Fondstypen OGAW werden im Kapitalverwaltungsgesetzbuch (KAGB) geregelt, welches Fonds nach den zwei europäischen Vorschriften, der OGAW-Richtlinie und der AIFM-Richtlinie ordnet. Folglich richtet sich der AIF nach der AIFM-Richtlinie und der OGAW nach der OGAW-Richtlinie. Diese wurde 1985 als EU-Investmentrichtlinie ins Leben gerufen und sukzessive in den Folgejahren in nationales Recht umgesetzt. Mit der OGAW-Richtline wurde folglich ein europaweit standardisierter Fondstyp geschaffen. Die Hauptaufgabe der OGAW-Richtline besteht in der Regelung der Vermögensgegenstände, in die ein OGAW investieren darf. Demzufolge darf ausschließlich in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile und Derivate Investiert werden. Damit definiert die OGAW-Richtlinie direkt Anforderungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und an das Investmentvermögen. Zusätzlich müssen besondere Voraussetzungen in Bezug auf Risikostreuung erfüllt sein. Weiter ist ein OGAW immer ein offener Publikumsfond, auch wenn nicht jeder Publikumsfonds ein OGAW ist.
Quelle: Maier, Jörg, Kapitalanlagegesetzbuch Aufsichtsrecht offener Fonds Immobilienfonds, 04.02.2020 (Seminar BaFin).
Alle Fonds die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen werden als AIF bezeichnet. Diese wurden durch das Inkrafttreten des Kapitalverwaltungsgesetzbuches (KAGB) und der darin verankerten AIFM-Richtlinie erstmals einer Regulierung unterzogen. AIFs und OGAWs unterscheiden sich hauptsächlich durch die Vermögensgegenstände in die investiert wird und durch die unterschiedlichen Richtlinien, denen diese unterliegen. So stellt die OGAW-Richtlinie der Verwaltungsgesellschaft und den Fonds unmittelbar Anforderungen, die AIFM-Richtlinie hingegen nicht. Diese beinhaltet nur Managerregulation. Zudem haben beispielsweise OGAW-Verwahrstellen einen höheren Anspruch und andere Aufgaben als AIF Verwahrstellen.
Für Kleinanleger ist der Fondstyp des OGAW besonders gut geeignet, da dieser besonderer Regulierung unterliegt, schnelle Liquidierbarkeit und ein gewisses Maß an Transparenz garantiert.
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