Leonard Niederwimmer

Verständlich erklärt: Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Was ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)?

Bei dem Begriff der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) handelt es sich um einen geschützten Begriff, welcher Unternehmen bezeichnet, die Investmentvermögen (d.h. Fonds) verwalten. Das Auflegen von Fonds ist ein Privileg der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), folglich dürfen nur Vermögensverwalter Fonds auflegen, die durch eine KVG-Lizenz dazu berechtigt sind.

Entstehung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Vor dem Inkrafttreten des Kapitalverwaltungsgesetzbuches (KAGB) im Jahr 2013 war die Bezeichnung Kapitalanlagegesellschaft (KAG) die offizielle Bezeichnung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) in den Gesetzestexten. Das Kapitalverwaltungsgesetzbuch ersetzte nun das Investmentgesetzt und setzte die europäische AIFM-Richtlinie und OGAW-Richtlinie um. Somit unterscheidet das KAGB in der Regulierung zunächst zwischen zwei Investmentfondstypen, dem Organismus für gemeinsame Anlagen (OGAW) und allen sonstigen Investmentvermögen (AIF). Durch das Kapitalverwaltungsgesetzbuch (KAGB) wurden somit die alternativen Investmentfonds (AIF) erstmals einer Regulierung unterworfen.

Vorgaben durch das Kapitalverwaltungsgesetzbuch (KAGB)

Laut Kapitalverwaltungsgesetzbuch (KAGB), welches den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bildet, dürfen diese nur unter den Rechtsformen GmbH, AG oder GmbH & Co. KG firmieren. Weiter müssen zur Zulassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unterschiedliche Vorgaben erfüllt sein und eine schriftliche Erlaubnis der BaFin vorliegen.

Verwahrstelle

Die tatsächliche Verwahrung der Aktien des Investmentfonds übernimmt aus Schutzgründen, ein weiteres unabhängiges Kreditinstitut, die Verwahrstelle. Die Einbettung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) in das Fondsgeschäft stellt nun folgende Grafik gut dar.

Investmentdreieck

Quelle: Raab, Wolfgang, Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, Hanau 2006, S. 34.

Interne Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) vs. Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Grundsätzlich wird zwischen interner und externer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unterschieden. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist eine vom Investmentvermögen getrennte Gesellschaft zur Verwaltung des Vermögens. Bei der internen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) sind Investmentvermögen und Verwalter ein und dieselbe rechtliche Einheit

Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Hauptzweck der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist die Verwaltung von Sondervermögen, der häufigsten Rechtsform von Fonds, da das Sondervermögen eine Vermögensmasse ist, der eine eigene Rechtspersönlichkeit fehlt. Demnach ist es nicht selbst handlungsfähig, die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) handelt also für den Fonds, verwaltet das Vermögen und geht auch alle Verträge und Verpflichtungen ein. Zusätzlich muss das Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) aufbewahrt werden.

Nur der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist es gestattet, mehrere Fonds zu verwalten. Folglich ist es möglich, dass eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) auch unterschiedliche InvAGen oder InvKGen verwaltet, nicht aber umgekehrt. Eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) kann in der Form einer GmbH, AG oder KG betrieben werden. Darüber hinaus ist es der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gestattet, auch weiter Dienstleistungen für das Fondsvermögen anzubieten. Das Startkapital bei der Gründung einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) muss mindestens 125 000 € betragen.

Interne Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Die interne Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist selbst handlungsfähig und benötigt keine externe Verwaltung. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Rechtsform des Fonds eine interne Verwaltung zulässt. Ausschließlich Fonds, die unter der Rechtsform der Investmentaktiengesellschaft (InvAG) oder Investmentkommanditgesellschaft (InvKG) firmieren, ist die interne Verwaltung erlaubt. Das Investmentvermögen darf also nicht in Rechtsform des Sondervermögens vorliegen, da dieses selbst nicht handlungsfähig ist, eine InvAG oder InvKG hingegen schon. Das Startkapital für die Gründung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beträgt 300 000€.

Häufige Gesellschafter von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG)

Banken und Versicherer sind die häufigsten Gesellschafter von Kapitalverwaltungsgesellschafen (KVG). Dies resultiert wahrscheinlich daraus, dass Banken und Versicherer eine große Expertise im Bereich Kapitalmarkt besitzen und gute Vertriebsmöglichkeiten innehaben, da die Fonds über eigene Filialen vertrieben werden können.

Fazit

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist der wesentliche Bestandteil des Fondsgeschäfts, da ohne diese kein Fond aufgelegt und verwaltet werden kann.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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