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Verständlich erklärt: Europäische Zentralbank (EZB)

Zuständigkeiten

Die EZB hat die Geldpolitik der Union festzulegen und auszuführen. Sie ist dabei dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet. Auch ist sie für die reibungslose Funktionalität des Zahlungsverkehrs verantwortlich und hält zudem die Währungsreserven der Mitgliedsstaaten. Neben geldpolitischen Aufgaben kommt ihr die Aufsicht über die bedeutenden Kreditinstitute der Eurozone zu. Ihr allein obliegt das Recht zur Ausgabe von Banknoten. Auch legt sie die Leitzinsen, zu denen sie Geld an Geschäftsbanken innerhalb der Eurozone ausgibt, fest. Sie ist demnach in der Lage Inflation und Geldmenge im Umlauf zu kontrollieren.

Das Kapital der EZB beträgt zurzeit (Stand Juni 2020) 10,8 Mrd. Euro. Ihre Rolle erstreckt sich somit auf die Verwaltung des Euro, die Gewährleistung der Preisstabilität wie auch die Umsetzung der Wirtschafts-und Währungspolitik der Europäischen Union.

Im Rahmen besonderer Ankaufprogramme erwirbt die EZB regelmäßig insbesondere Staatsanleihen, doch auch andere Vermögenswerte am Sekundärmarkt. Beispiele hierfür sind Outright Monetary transactions (OMTs) oder auch das Pandemic Emergengy Purchase Programm (PEPP) als Teil des Corona-Hilfspaket der Europäischen Union.

Aufbau

Die Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank sind zum einen der EZB-Rat, sowie das Direktorium und das Aufsichtsgremium. Der Rat setzt sich zusammen aus den Direktoriumsmitgliedern und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken, welche den Euro eingeführt haben. Das Direktorium wiederum besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten zusammen mit vier weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederernennung ist unzulässig. Sowohl EZB-Rat als auch Direktorium beschließen mit einfacher Stimmmehrheit. Im Falle der Stimmgleichheit fällt die Entscheidung dem Präidenten zu. Die derzeitige Präsidentschaft hat Christine Lagarde inne.
Es existiert ein weiterer Rat, welcher die Präsidenten der Zentralbanken inkludiert, deren Mitgliedsstaaten nicht dem Eurosystem zugehörig sind.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung 

Festgelegt sind die Komposition und die Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag). Weiter ausgeführt werden sie in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

Die EZB konstituiert ein offizielles Unionsorgan und begründet die zentrale Institution des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM). Ihre Gründung erfolgte 1998, ihr Standort ist Frankfurt am Main. Tätig sind dort 3500 Mitarbeiter*innen aus ganz Europa. Diese übernehmen multiple Aufgaben in nächster Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems. In enger Zusammenarbeit werden sie im Rahmen der Bankenaufsicht ebenfalls mit den nationalen Aufsichtsbehörden innerhalb des SSM tätig.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Teaser image by Carl Campbell

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