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Verständlich erklärt: Emittent

Was ist ein Emittent?

Ein Emittent ist der Herausgeber von Wertpapieren. Handelt es sich bei den herausgegebenen Wertpapieren um Aktien, so ist der Emittent ein Unternehmen. Bei Anleihen als dem herausgegebenen Wertpapier kann es sich bei dem Emittenten sowohl um ein Unternehmen als auch um öffentliche Körperschaften, den Staat und andere Institutionen handeln. Von einem Emissionsinstitut spricht man bei dem Kreditinstitut, das die Emission eines Wertpapiers begleitet. 

Zum Begriff Emittent:

Ableiten lässt sich der Begriff „Emittent“ vom lateinischen emittere, dies bedeutet ausstoßen. „Ausgestoßen“ werden Wertpapiere – verbriefte Rechte –, beispielsweise die obig genannten Aktien und Anleihen, aber auch Derivate wie Optionsscheine. Dieser Herausgabeprozess wiederum ist die sogenannte Emission.

Die Verordnung (EU) 2017/1129 auf die in § 2 Nr. 5 WpPG verwiesen wird, definiert den Emittenten als eine Rechtspersönlichkeit, die Wertpapiere begibt oder zu begeben beabsichtigt; erfasst werden gemäß des § 2 Nr. 4 WpPG natürliche und juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts und Gesellschaften.

Emittenten unterliegen im Rahmen der Emission zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, welche sich in Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten aufteilen lassen. Überdies unterliegen Emittenten gemäß §§ 106 ff. WpHG einer Bilanzkontrolle.

Was macht der Emittent in der Emission?

Zweck einer Emission ist, die Finanzierungsbasis des Emittenten zu erweitern. Kaufen Anleger Wertpapiere, stellen sie dem Emittenten damit Kapital zur Verfügung. Die Emittenten beteiligen die Investoren dann mit der Ausschüttung von Dividenden am Gewinn. Unterschieden werden kann insofern zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Emissionen. Im Zuge einer öffentlichen Emission heben die Emittenten die neuen Wertpapiere an einem öffentlich zugänglichen Finanzmarkt heraus, beispielsweise an der Deutschen Börse. Bei einer nicht-öffentlichen Emission wiederum werden die Wertpapiere vom Emittenten direkt mit den Kapitalgebern gehandelt. Eine weitere Differenzierung kann zwischen Selbst- und Fremdemissionen vorgenommen werden. Während bei einer sogenannten Fremdemission ein professioneller Dienstleister, wie zum Beispiel eine Bank, die Emission fremder Wertpapiere betreut, wickeln die Emittenten im Rahmen einer Selbstemission die Ausgabe ihrer Finanzprodukte selbst ab. Der Emittent muss sich bei einer Selbstemission um die technisch-organisatorische Abwicklung kümmern und trägt auch das Platzierungsrisiko.

Emittent

Quelle: BaFin

Zum Emittentenrisiko

Unter Emittentenrisiko ist die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten zu verstehen und das daraus resultierende Unvermögen seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es handelt sich mithin um eine besondere Form des Ausfall- oder Kreditrisikos.

Fazit zum Emittenten

Für den Emittenten stellt die Herausgabe von Wertpapieren also eine Möglichkeit zur Finanzierung dar. Im Gegenzug dazu beteiligt der Emittent die Anleger:innen an den Gewinnen, indem diesen Dividenden auszahlt.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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