Was ist eine Depotbank?
Depotbanken, auch Verwahrstellen genannt, sind für die unabhängige Verwahrung von Sondervermögen zuständig, damit dies vom Vermögen der Investmentgesellschaften, wie z.B. einem unabhängigen Vermögensverwalter, getrennt bleibt.
Ein Kreditinstitut darf nur dann als Verwahrstelle fungieren, wenn eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt wurde.
Depotbanken müssen über Eigenmittel von mindestens 5 Millionen Euro verfügen. Jährlich wird die Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften als Depotbank durch einen Abschlussprüfer geprüft.
Funktionen einer Depotbank
Depotbanken müssen unterschiedlichen Funktionen nachkommen.
Im Rahmen der Verwahrfunktion führt sie für die Sondervermögen entsprechende Depots und Konten.
Außerdem kontrolliert sie, dass die von der Fondsgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- sowie Rücknahmepreise der Fondsanteile entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Fondsvorgaben ausfallen.
Bei bestimmten Geschäften, wie der Aufnahme von Krediten im Zusammenhang mit Sondervermögen muss die Depotbank ihre Zustimmung erteilen.
Des Weiteren fällt die ordnungsgemäße Verbuchung der mit einem Sondervermögen verbundenen Vorgänge (z.B. Erträge, Einzahlungen/ Auszahlungen) in den Zuständigkeitsbereich der Depotbanken.
Zuletzt nimmt die Depotbank eventuell erfolgte Zahlungen von Dividenden, Zinsen sowie Ausschüttungen an die Anteilinhaber vor.
Im Falle der Auflösung eines Fonds wird die Verwahrstelle ebenfalls aktiv. Dann kümmert sie sich um die ordnungsgemäße Abwicklung des Fondsvermögens.
Auf Grundlage der aufgeführten Funktionen kann man Depotbanken als Intermediär zwischen dem Anleger und der Investmentgesellschaft bezeichnen.
Bedeutung einer Depotbank für Anleger:innen
Investmentgesellschaften dürfen das Sondervermögen ihrer Kund:innen, unabhängig davon ob es sich um institutionelle Investoren oder private Kunden handelt, nicht selbst verwahren. Stattdessen müssen sie einer Depotbank einen Auftrag zur Verwahrung, sowie Verwaltung erteilen. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine strenge Trennung von Gesellschaftsvermögen und Fondsvermögen stattfindet.
Einige Investmentgesellschaften haben hauseigene Depotbanken, unabhängige Vermögensverwalter hingegen legen großen Wert auf unabhängige Depotbanken.
Das Fondsvermögen der Kund:innen kann so außerdem davor geschützt werden, durch Unterschlagung oder Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschmälert zu werden. Im Insolvenzfall der Investmentgesellschaft ist das Sondervermögen nicht Teil der Insolvenzmasse und somit vor Ausfällen geschützt.
Folglich dient die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von Depotbanken dem Anlegerschutz.
Quelle: https://mybilio.de/investmentfonds-uberblick
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