Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. In ihr werden die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel vereint.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) übernimmt schwerpunktartig präventive Maßnahmen: ihr Fokus liegt auf der Schaffung und Bewahrung eines integren, stabilen und funktionsfähigen Finanzsystems. So sollen mithilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) im öffentlichen Interesse nachteilige Marktergebnisse wie beispielsweise die Weltfinanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 verhindert werden.
Ziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) ist es, das Vertrauen des Markts in das Finanzsystem zu stärken. Denn nur einem funktionsfähigen und stabilen Markt können Marktteilnehmende vertrauen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) insbesondere die Zahlungssicherheit, sprich die Solvenz, der Kreditinstitute, Versichernden und Finanzdienstleistenden gewährleisten. Gewährleistet werden sollen darüber hinaus auch faire und transparente Verhältnisse am Markt. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) durch ihre Solvenzaufsicht gewährleistete Schutz soll mithin zunächst die Gemeinschaft der Verbraucher schützen. Dementsprechend erstreckt sich der Schutz auch auf jegliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) beaufsichtigten Finanzdienstleistungen und Produkte.
Zur Realisierung Ihrer Ziele ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weitreichenden Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen ausgestattet. So hat sie beispielsweise die Befugnis jederzeit auf Kontodaten zugreifen zu können, um Geldwäsche zu verhindern. Auch treffen die unter dem Aufsichtsdach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) vereinten Geldinstitute ihr gegenüber gewisse Aufklärungs- und Offenlegungspflichten. So sind Banken zur Meldung aller Wertpapierkäufe und -verkäufe verpflichtet, um Insiderhandel zu unterbinden.
Die Erteilung einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) ist außerdem Zulässigkeitsvoraussetzung einer jeden Neugründung von Banken und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 2 Absatz 2 WpIG. Daraus ergibt sich das Verbot, in Deutschland Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte ohne staatliche Erlaubnis zu betreiben. Dieses Verbot wird ebenfalls von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) überwacht.
Die Breidenbach von Schlieffen & Co. GmbH („BvS & Co.“) verfügt über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für folgende Tätigkeiten gemäß Wertpapierinstitutsgesetz („WpIG“):
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsansicht (BaFin) wirkt mit derselben Zielsetzung in einer Vielzahl europäischer Gremien an der Schaffung eines homogenen europäischen Finanzmarktes mit. Auch gestaltet sie in internationalen Gremien weltweite Aufsichtsstandards mit.
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