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Verständlich erklärt: Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dient als Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten und ist die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die europäische Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten aus dem Jahr 2019.
Lange Zeit unterlagen Wertpapierinstitute, wie Breidenbach von Schlieffen & Co. dem Kreditwesengesetz (KWG), das gleichzeitig auch das Bankengeschäft regulierte. Am 26.06.2021 trat das neue Wertpapierinstitutsgesetz in Deutschland in Kraft.

Mit diesem Gesetz wollen wir die Finanzstabilität stärken und die Finanzmarktaufsicht gut aufstellen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die geplanten Regelungen richten die Aufsicht über Wertpapierinstitute risikoadäquat und passgenau aus. Dabei berücksichtigen wir die Risikoanfälligkeit einzelner Geschäftsmodelle und die Größe der jeweiligen Wertpapierinstitute.“Ehemaliger Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Wesentlicher Inhalt

Das Wertpapierinstitutsgesetz umfasst im Wesentlichen Anforderungen an die Geschäftsorganisation und gewisse Anzeigepflichten, das Anfangskapital und an die Unternehmensführung sowie die Aufsichtsgremien der Wertpapierinstitute mit Bezug auf die interne Unternehmensführung. Darüber hinaus beinhaltetet das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden, unter anderem im Hinblick auf die die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Außerdem werden Maßstäbe formuliert, die zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit der internen Kapitalanforderungen dienen.
Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) gibt den Instituten außerdem Leitlinien für die Regelungen der Vergütungspolitik von Mitarbeiter:innen der Wertpapierinstitute zur Hand.

Klassifizierung von Wertpapierinstituten

Um Proportionalität zu gewähren wird zwischen großen, mittleren und kleinen Wertpapierinstituten unterschieden. Je nach Kategorie des Instituts gelten an die Größe angepasste Regularien. Breidenbach von Schlieffen & Co. GmbH unterliegt als kleines Wertpapierinstitut auch dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Veränderungen am Beispiel der Eigenmittelanforderung

Für große Wertpapierinstitute ändert sich im Wesentlichen kaum etwas, denn das Wertpapierinstitutsgesetz WpIG weist viele Übereinstimmungen mit dem CRD (Capital Requirements Directive) und CRR (Capital Requirements Regulation) auf. Diese waren auch vor Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bereits anzuwenden.

Mittlere Wertpapierinstitute nutzen zur Bestimmung ihrer Eigenmittelanforderung drei verschiedene Größen, die durch bestimmte Berechnungsmethoden ermittelt werden. Aus dem ermittelten Anfangskapital, FOR (Fixed Overhead Requirements) oder K-Faktor-Anforderungen wird der höchste Betrag zur Eigenmittelanforderung des Wertpapierinstituts ermittelt.

Bei kleinen Wertpapierinstituten ergibt sich die Eigenmittelanforderung aus dem höchsten Betrag aus Anfangskapital und FOR. Gleichzeitig wird durch diese vereinfachte Methode berücksichtigt, dass sich in kleinen Wertpapierinstituten weniger Risikopotenzial verbirgt.

Ausblick

Das Ziel des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist es, den unterschiedlichen Geschäftsmodellen und den damit verbundenen Risiken von großen Banken und kleinen Wertpapierfirmen gerecht zu werden. Damit beide nicht mehr unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen müssen, wurde das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eingeführt. Ob dies langfristig die erhoffte Erleichterung für Wertpapierfirmen bringt, muss sich in der Praxis noch zeigen.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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