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Verständlich erklärt: Taxonomie

Was bedeutet Taxonomie?

Die Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten. Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein im EU-Raum geltendes Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren.

Hintergrund der EU-Taxonomie

Hintergrund der EU-Taxonomie ist der „European Green Deal“. Dieser ist die europäische Wachstumsstrategie, welche die Lebensqualität und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger verbessern, Europa bis 2050 klimaneutral machen, sowie das Naturkapital und die Biodiversität der EU schützen, erhalten und verbessern soll. Damit die EU bis 2050 klimaneutral werden kann, bedarf es umfangreicher privater Investitionen.

Was sind die Ziele der EU-Taxonomie?

Die sechs Ziele gemäß der Taxonomie (EU 2020/852) sind:

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Es geht bei der sogenannten Taxonomie demnach um eine gemeinsame Sprache für nachhaltig Wirtschaftstätigkeiten. Innerhalb der Europäischen Union soll klar sein, wovon die Rede ist, wenn jemand sagt, eine Geldanlage sei nachhaltig. Angenommen, ein Investor möchte klimaschonende Automobilproduktion finanzieren. Die Taxonomie gibt dafür konkret an, wie viele Klimagase ein neues Auto pro gefahrenem Kilometer höchstens ausstoßen darf. Um als ökologisch nachhaltige Investition zu gelten, darf die klimaschonende Automobilproduktion jedoch anderen Umweltzielen nicht erheblich zuwiderlaufen. Diese Ziele werden einheitlich definiert und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Die Transparenz soll sich hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten erhöhen, und sogenanntes „Greenwashing“ verhindern. Mit „Greenwashing“ ist der Versuch von Unternehmen gemeint, sich zum Beispiel durch Geldspenden für ökologische Projekte oder über gezielte Marketing-Maßnahmen als besonders umweltfreundlich und umweltbewusst darzustellen.

Wen betrifft die Taxonomie?

Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft alle Anbieter von Finanzmarktprodukten, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Teaser image by Simon Wilkes

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