Quellensteuer

Verständlich erklärt: Quellensteuer

Was versteht man unter der Quellensteuer?

Die Quellensteuer bezeichnet eine Erhebungsform, bei der die Steuern nicht von den Steuerzahler:innen selbst bezahlt werden, sondern der Staat diese direkt an der Entstehungsquelle erhebt (z.B. Arbeitgeber oder Bank). Dieses Verfahren wird als Quellenabzugsverfahren bezeichnet. Beim Veranlagungsverfahren hingegen werden die Steuern mithilfe einer Steuererklärung nachträglich erhoben.

Quellensteuern gibt es in drei Bereichen: bei der Kapitalertragsteuer, im Lohnsteuerrecht und im internationalen Steuerrecht.

Warum gibt es die Quellensteuer?

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb die Quellensteuer für Steuerzahler:innen und den Staat von Vorteil ist. 

Zum einen sorgt das Quellenabzugsverfahren dafür, dass die Erstellung der Steuererklärung wesentlich vereinfacht wird, da Lohn- und Kapitalsteuern direkt abgeführt werden und den Arbeitnehmer:innen bzw. Anleger:innen gar nicht erst gutgeschrieben werden.

So werden gleichzeitig finanzielle Engpässe bei Steuerschuldner:innen vermieden. Arbeitnehmer:innen bekommen vom Arbeitgeber nur ihren Nettolohn ausgezahlt und laufen so nicht Gefahr, zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuern in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, da diese direkt einbehalten werden. 

Die Quellensteuer ist aber auch für den Staat von Vorteil, da der bürokratische Aufwand für die Finanzbehörden minimiert wird und der Staat regelmäßig mit Steuereinnahmen versorgt wird, die für Liquidität sorgen.

Beispiel 1: Erhebung der Quellensteuer auf Kapitalerträge

Die Kapitalertragsteuer fällt in die Kategorie der Quellensteuer und ist für all diejenigen relevant, die Gewinne aus Geldanlagen erwirtschaften. Sobald die Gewinne aus Anlagen den sogenannten Sparerpauschalbetrag überschreiten, beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag, dessen Bemessungsgrundlage die Lohn- und Körperschaftssteuer ist, sowie eine abhängig vom Bundesland die Kirchensteuer von 8-9 %. 

Der Solidaritätszuschlag ist eine Zusatzabgabe, die ergänzend zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer gezahlt wird. Durch die im Jahr 2021 angehobene Freigrenze, fällt der Solidaritätszuschlag jedoch inzwischen für 90 Prozent der Steuerzahler weg.

Die Kirchensteuer wird für diejenigen Steuerzahler:innen fällig, die Mitglied einer katholischen oder evangelischen Kirche sind. Diese dient als Mittel zur Finanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder.

Aktuell liegt der Sparerpauschalbetrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende und durch die Zusammenveranlagung bei 2.000 Euro für Verheiratete. 

Da der Steuersatz auf Kapitalerträge von Land zu Land unterschiedlich ist, kann es vorkommen, dass Anleger:innen einen höheren Prozentsatz an Abgaben haben, wenn ihre Anlagen im Ausland beheimatet sind. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen (DAB), das festlegt, ob und in welcher Höhe einem Land Steuern zustehen. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, sich vor einem Investment im Ausland über die Höhe der Quellensteuer in dem jeweiligen Land zu informieren (https://taxsummaries.pwc.com/quick-charts/withholding-tax-wht-rates).

Beispiel 2: Lohnsteuer

Ein weiteres Beispiel für eine Quellensteuer ist die Lohnsteuer. Hier behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer der Arbeitnehmer:innen ein. Die Lohnsteuer aller Arbeitnehmer:innen muss der Arbeitgeber gesammelt zu einem festgelegten Fälligkeitsdatum an das zuständige Finanzamt abführen.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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