Bundesbank

Verständlich erklärt: Bundesbank

Ein Überblick über die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Kennzeichnend ist ihre politische Unabhängigkeit. Gegründet wurde sie 1957 als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Sitz befindet sich in ihrer Zentrale in Frankfurt am Main. Seit 1999 ist die Deutsche Bundesbank Bestandteil des Eurosystems. Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den anderen nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten trägt sie die Verantwortung für die ihnen gemeine Währung, den Euro.

Das Kernstück ihrer Tätigkeiten ist die Geldpolitik des Eurosystem. Primäres Ziel stellt dabei die Gewährleistung von Preisstabilität innerhalb des Euro-Raumes dar. An dieser Stelle tritt die die Deutsche Bundesbank prägende Eigenständigkeit zutage: So ist zu diesem Zwecke die Neutralität angesichts von Einzelinteressen, sorgfältige Analyse und Evaluation sowie eine nachhaltige Langzeit-Orientierung erforderlich.

Ferner ist die Bundesbank mit der Verwaltung der deutschen Währungsreserven betraut und fungiert überdies als Hausbank des Staates sowie als Berater der Bundesregierung in Fragen von währungspolitischer Bedeutung.

Geleitet wird die Bundesbank von ihrem Vorstand. Die sechs Mitglieder dieses Vorstands werden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. Von Weisungen Dritter, auch von Weisungen der Bundesregierung, ist die Bundesbank unabhängig.

Die Aufgaben der Bundesbank im Einzelnen

Finanz- und Währungssystem

Der Bundesbank kommt zusätzlich zur Gewährleistung von Preisstabilität im Rahmen ihrer geldpolitischen Betätigungen die Aufgabe der Sicherung der Finanzstabilität zu. Dazu wirkt die Bundesbank in den wesentlichen nationalen wie internationalen Institutionen und Gremien des EU-In- und Auslands mit, welche der Stabilität des Finanz- und des Währungssystems dienen.
Beispielhaft sind hier

  • der deutsche Ausschuss für Finanzstabilität (AFS),
  • der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB),
  • die entsprechenden Gremien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und
  • der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board – FSB)
    zu nennen.

Die Bundesbank beteiligt sich überdies finanziell am Internationalen Währungsfonds (IWF) und leistet damit einen weiteren Beitrag, um die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu sichern und internationale Finanzkrisen zu bewältigen. Diese finanzielle Beteiligung erfolgt dabei in der Gestalt von Quoteneinzahlungen sowie bilateralen und multilateralen Kreditmitteln. Die Deutsche Bundesbank publiziert zudem jährlich einen Finanzstabilitätsbericht, welcher eine Einschätzung der Widerstandkraft des deutschen Finanzsystems sowie eine Analyse der Risiken für die Finanzstabilität beinhaltet. Dieser kann zur Orientierung für neue Regulatorik sowie als Überblick für die Marktteilnehmer herangezogen werden.

Bankenaufsicht

Die Aufgabe der Bankenaufsicht kommt in Deutschland der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeinschaftlich zu. Die Bankenaufsicht zielt darauf ab, Effizienz und Stabilität des Bankensystems zu gewährleisten und damit die Risiken im Banksektor für die Volkswirtschaft zu kontrollieren. Dafür setzt die Bankenaufsicht Rahmenvorschriften für die Banken fest. Die Rechtsgrundlage für die Beaufsichtigung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen sind insbesondere das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und für die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute und der E-Geld-Institute das Zahlungsdienste­aufsichtsgesetz (ZAG).

Bargeld

Der Bundesbank kommt das alleinige Recht zur Banknotenausgabe zu. Die Aufträge zur Herstellung der Banknoten vergibt die Bundesbank an Spezialdruckereien.

Unbarer Zahlungsverkehr

Zur Aufrechterhaltung eines effizienten Zahlungsverkehrs im In- und Ausland bietet die Bundesbank Abwicklungsdienstleistungen an und wirkt an der Standardisierung des Zahlungsverkehrs und überwacht diesen.

HINWEIS
Dieser Glossarbeitrag und dessen Inhalt stellt keinerlei Handlungsempfehlung oder Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Teaser image by Tagesschau.

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