Das Investmentrecht besteht auf nationaler Ebene primär aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und ergänzenden Verordnungen. Bei dem KAGB handelt es sich um die Nachfolgeregelung des Investmentgesetzes (InvG). Das KAGB ersetzt dieses seit 2013. Die Regelungsinhalte des InvG wurden im Zuge dieser Gesetzesnovellierung in das KAGB integriert und um neue Finanzproduktregeln und Vorgaben angereichert.
Das KAGB setzt in erster Linie den Rechtsrahmen für Investmentfonds. Das Gesetz trifft also insbesondere Vorgaben über ihre Verwaltung und reguliert ferner alle Kapitalanlagen, die als Investmentvermögen einzustufen sind.
Ein solches Investmentvermögen wird in § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB definiert als „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist“.
Im KAGB werden die Vorgaben zur Verwaltung von offenen und geschlossenen Fonds zusammengeführt, wodurch sich ein systematisierter Überblick gewinnen lässt.
Das Gesetz nimmt dabei eine Kategorisierung der Investmentfonds in die Gruppen „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) einerseits und „Alternativen Investmentfonds“ (AIF) andererseits vor.
Ein entscheidender Faktor für die Änderung des InvG zum KAGB war die Finanzkrise von 2008 und 2009. So erlitten insbesondere Privatanleger hohe Verluste. Das KAGB priorisiert seither vor allem den Anlegerschutz. So wurden zu diesem Zweck:
geschaffen.
Der Gesetzgeber operiert vorwiegend mit drei Anleger-Typen:
Durch die umfassenden Regelungen dient das KAGB damit der Rechtssicherheit und so dem Anlegerschutz.
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