„Nachhaltigkeit“ wird, zumal immer dynamischer diskutiert, zunehmend inflationär verwendet. Eine definitorische Faustformel ist nicht unmittelbar ersichtlich. Um einen homogenen und damit kontrollierbaren Rahmen sowie einen Vergleichbarkeitsmaßstab für Finanzprodukte zu schaffen ist der EU-Gesetzgeber tätig geworden. Denn die Relevanz eines verantwortungsvollen und ganzheitlichen Umgangs mit dem Themenkomplex Nachhaltigkeit schlägt sich auch im Bereich der Kapitalanlage nieder und soll daher auch von den Finanzmarktteilnehmern berücksichtigt und umgesetzt werden. Das Streben nach einem fundierten und einheitlichen – einem nachhaltigen – Verständnis von Nachhaltigkeit zielt dabei insbesondere darauf ab, der steigenden Tendenz und den damit verbunden Risiken des sogenannten Greenwashing entgegenzuwirken.
Nachhaltigkeit lässt sich zunächst als ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung verstehen, bei dem eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung durch die Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme gewährleistet werden soll.
Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit auf den Finanzmarkt
Der Frage nach der Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit eines solchen abstrakten Prinzips auf die konkreten Finanzmarktteilnehmer und -produkte widmet sich insbesondere der von der EU-Kommission vorgestellten Plan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Ziel der in diesem Zuge erlassenen Regelungen ist dabei zunächst Nachhaltigkeit messbar zu machen.
Rechtsrahmen – Gesetzesgrundlagen für Nachhaltigkeit Einschlägig sind die folgenden, aus dem den Gesamtrahmen skizzierenden EU Plan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums erwachsenen, Gesetzesinitiativen:
Die Ergänzung zu MiFID II,
Die Taxonomie-Verordnung als standardisierendes Klassifikationssystem und
Die Offenlegungsverordnung („SFDR“)
Inhaltliche Bedeutung für den Begriff Nachhaltigkeit
Die Vereinten Nationen haben 17 Entwicklungsziele, die sogenannten Global Goals, für eine nachhaltige Entwicklung definiert. Zur Erreichung eben dieser Ziele nimmt die EU mittels der aufgeführten Gesetzesinitiativen die Finanzdienstleistungsindustrie und Anleger in die Pflicht. Die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit wird unter dem Stichwort ESG geführt, was für Ecological, Social und Governance steht. Auch wirtschaftliche Tätigkeiten sollen nunmehr diesen Zielen der Ökologie, der sozialen Gerechtigkeit und den Prinzipien der guten Unternehmensführung dienen. Unternehmen gelten in diesem Rahmen als nachhaltig, wenn sie durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit anstreben, diese Ziele durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
Die drei ESG-Faktoren, deren Berücksichtigung die Nachhaltigkeit von Unternehmen ausmacht, setzen sich wiederum ihrerseits aus einer Vielzahl von Aspekten zusammen.
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