Glossarbeitrag_Kapitalertragssteuer_Supreme Court

Verständlich erklärt: Kapitalertragssteuer

Erträge aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne, sind für Privatpersonen wie Unternehmen steuerpflichtig.

Die Besteuerung erfolgt hierbei durch die Kapitalertragssteuer, welche eine Quellensteuer ist. Quellensteuer bedeutet, dass anfallende Steuern direkt von der Stelle an das Finanzamt weitergeleitet werden, die die angefallenen Erträge an den Steuerpflichtigen auszahlt (z.B. eine Bank oder Versicherung). Der Steuerpflichtige muss der Zahlung der Steuer also in der Regel nicht aktiv selbst nachkommen.

Zeitgleich ist die Kapitalertragssteuer in vielen Fällen auch eine Abgeltungssteuer. Dies bedeutet, dass bei der steuerlichen Veranlagung Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht mehr mit einbezogen werden müssen. „Steuerliche Veranlagung“ ist die Ermittlung der zu versteuernden Einkünfte und der anschließenden Festsetzung der Steuerschuld. Mit Abführung der Kapitalertragssteuer an das Finanzamt durch die auszahlende Stelle (z.B. Bank) wurde die Steuerschuld bereits abgegolten. Kapitalerträge müssen dadurch nicht mehr in die steuerliche Veranlagung einfließen.

Beispielhaft dargestellt bedeutet dies: Da eine Depotbank bereits auf eine ausgezahlte Dividende Kapitalertragssteuer für die Anleger:innen an das Finanzamt abführt, ist die Steuerschuld der Anleger:innen bereits abgegolten. Diese Zahlung ist keine Steuervorauszahlung, sondern bereits ein Begleichen der Steuerschuld. Weder müssen die Anleger:innen die Erträge anschließend mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, noch müssen sie diese zwingend in ihrer Steuererklärung angeben.

In Deutschland sind jährliche Einkünfte aus Kapitalerträgen bis zu einem Freibetrag von 801€ für Privatpersonen steuerfrei, genannt „Sparer-Pauschbetrag“. Durch einen Freistellungsauftrag können Anleger:innen ihre Depotbank anweisen, den Sparer-Pauschbetrag auszunutzen.

Wie dies genau funktioniert und wer berechtigt ist, einen Freistellungsauftrag zu nutzen, erläutern wir in diesem Glossarbeitrag.

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